
Wer kann einen Antrag für das Gründercoaching Deutschland stellen?
Förderungsvoraussetzungen:
1. Ihr Unternehmen ist nicht älter als 5 Jahre und Ihr Firmensitz ist
in Deutschland
oder
2. Sie waren arbeitslos, erhalten Leistungen nach dem SGB IIoder SGB III
und Ihre Gründung liegt nicht länger als 12 Monate zurück
und Ihr Firmensitz ist in Deutschland
Ihr Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten sein und es gibt einige Ausnahmen
von Branchen, die nicht gefördert werden (z.B. Unternehmensberater,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen der Landwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur)
zu 1.)
In den neuen Bundesländern erhalten Sie 75% Zuschuss auf max. 6.000,00
Euro Beratungskosten (also max. 4.500,00 Förderung)
In den alten Bundesländern und Berlin erhalten Sie 50% Zuschuss auf
max. 6.000,00 Euro Beratungskosten (also max. 3.000,00 Förderung)
zu 2.)
In der gesamten Bundesrepublik erhalten Sie 90% Zuschuss auf max. 4.000,00
Euro Beratungskosten (also max. 3.600,00 Förderung)
Diese Kosten tragen Sie selbst:
Ihren Eigenanteil am Beraterhonorar (10% - 50% je nach Fördervoraussetzung)
Fahrt- und Nebenkosten des Beraters sofern der Berater diese berechnet
die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag (diese kann dann
in Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung wieder als Vorsteuer geltend
gemacht werden)
In ganz besonderen und seltenen Ausnahmefällen kann auch der Eigenanteil
und die Mehrwertsteuer mitgefördert werden.
Gerne klären und berechnen wir Ihre individuelle Zuschusshöhe.
Melden Sie sich einfach.
Oder nutzen Sie den Zuschussrechner auf der Seite der KfW:
KfW
Zuschussrechner
Haben Sie sich für einen Berater entschieden wird dieser mit Ihnen
zusammen die Antragsstellung durchführen. Sie können auch einen
Regionalpartner aufsuchen und einen dort registrierten Berater auswählen.